Beglaubigung (amtlich)


Allgemeine Informationen

Achtung! Für die Bearbeitung von Anliegen im Einwohnermeldeamt ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig! Bitte nutzen Sie das Online-Buchungssystem oder melden sich telefonisch.

 

Was wird beglaubigt?

 

Beispiele in denen eine amtliche Beglaubigung durch die Bürger ausgeschlossen ist:


Sofern das Dokument Lücken, Durchstreichungen, Änderungen, unleserliche Wörter, Zahlen oder Zeichen, Spuren der Beseitigung von Wörtern, Zahlen und Zeichen enthält oder wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstücks aufgehoben ist, erfolgt keine Beglaubigung. Die Entscheidung hierüber obliegt dem Einwohnermeldeamt. 


Bis zu 5 Beglaubigungen erhalten Sie in der Regel direkt ausgehändigt. Mehr als 5 Beglaubigungen benötigen eine erhöhte Bearbeitungszeit. In der Regel bedarf es einer erneuten Vorsprache zur Abholung der Beglaubigungen. Genauere Informationen erhalten sie hierzu bei Vorsprache im Einwohnermeldeamt.


Rechtsgrundlagen

§§ 33 und 34 Verwaltungsverfahrensgesetz VwVfG


Notwendige Unterlagen


Bearbeitungsdauer

10 Minuten

Gebühren


Ansprechpartner

Melde-, Pass- und Personenstandswesen
Poststraße 1
08112 Wilkau-Haßlau

Herr Steinert
Raum 214
Poststraße 1
08112 Wilkau-Haßlau
Telefon (0375) 6910-330

Frau K. Mehlhorn
Raum 214
Poststraße 1
08112 Wilkau-Haßlau
Telefon (0375) 6910-331