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Beglaubigung (amtlich)


Allgemeine Informationen

Was wird beglaubigt?

  • alle Abschriften von Urkunden (keine Personenstandsurkunden!) bzw. Dokumenten, die von der Behörde selbst ausgestellt wurden; Ausnahme: Personenstandsurkunden;

  • alle Abschriften von Urkunden (keine Personenstandsurkunden!) und Dokumenten, die von einer anderen deutschen Behörde ausgestellt wurden;

  • alle anderen Abschriften von Urkunden (keine Personenstandsurkunden!) und Dokumenten, die zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt werden. Voraussetzung bei Urkunden aus dem Ausland ist, dass vom Original eine von einem in Deutschland beeidigten Übersetzer angefertigte Übersetzung existiert. Diese Übersetzung muss so mit dem Original verbunden sein, dass erkennbar ist, dass die Verbindung durch den Übersetzer erfolgt ist.

  • Unterschriften, wenn das Schriftstück bei einer deutschen Behörde benötigt wird, wobei die Unterschrift in Gegenwart des Bediensteten geleistet werden muss.

 

Beispiele in denen eine amtliche Beglaubigung durch die Bürger ausgeschlossen ist:

  • Vereins- und Handelsregistersachen/ Auszüge aus dem Vereinsregister: Zuständig ist das Amtsgericht / Vereinsregister.

  • Grundstücksangelegenheiten: Zuständig ist das Grundbuchamt.

  • Personenstandsurkunden, die im Bundesgebiet ausgestellt wurden: zuständig ist das jeweils zuständige Standesamt des Ereignisorts (z. B. für Wilkau-Haßlau das Standesamt Wilkau-Haßlau)

  • Verträge

  • Erklärungen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts


Sofern das Dokument Lücken, Durchstreichungen, Änderungen, unleserliche Wörter, Zahlen oder Zeichen, Spuren der Beseitigung von Wörtern, Zahlen und Zeichen enthält oder wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstücks aufgehoben ist, erfolgt keine Beglaubigung. Die Entscheidung hierüber obliegt dem Einwohnermeldeamt. 


Bis zu 5 Beglaubigungen erhalten Sie in der Regel direkt ausgehändigt. Mehr als 5 Beglaubigungen benötigen eine erhöhte Bearbeitungszeit. In der Regel bedarf es einer erneuten Vorsprache zur Abholung der Beglaubigungen. Genauere Informationen erhalten sie hierzu bei Vorsprache im Einwohnermeldeamt.


Rechtsgrundlagen

§§ 33 und 34 Verwaltungsverfahrensgesetz VwVfG


Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Vorlage des zu beglaubigenden Originals (Kopien werden von der Verwaltung gefertigt)
     


Bearbeitungsdauer

10 Minuten

Gebühren

  • Beglaubigung von Abschriften pro Dokument ab 5,00 € 

    Die genauen Gebühren erfragen Sie bitte Vorort, per Mail oder telefonisch.

  • Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen 10,00 €
     


Ansprechpartner

Melde-, Pass- und Personenstandswesen
Poststraße 1
08112 Wilkau-Haßlau

Frau K. Mehlhorn
Raum 214
Poststraße 1
08112 Wilkau-Haßlau
Telefon (0375) 6910-331

Frau Kadur
Raum 214
Poststraße 1
08112 Wilkau-Haßlau
Telefon (0375) 6910-330

Herr Steinert
Raum 214
Poststraße 1
08112 Wilkau-Haßlau
Telefon (0375) 6910-330