Anmeldung / Abmeldung / Ummeldung des Wohnsitzes


Allgemeine Informationen

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach tatsächlichem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Anmeldung lt. Bundesmeldegesetz BMG nicht innerhalb von zwei Wochen nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden kann. 


Die Anmeldung kann durch persönliche Vorsprache im Einwohnermeldeamt oder über den Onlinedienst eWA erfolgen. In beiden Fällen wird die Anschrift auf der Rückseite des Personalausweises mittels Adressaufkleber geändert. 


persönliche Vorsprache:
Für die persönliche Vorsprache benötigen Sie einen Termin in der Meldebehörde. Bitte nutzen Sie dafür das Online-Buchungssystem oder melden sich telefonisch. Zu Ihrem Termin müssen Sie ein Personaldokument und die Wohnungsgeberbestätigung vorlegen.
Für Familien kann ein volljähriges Mitglied den Meldevorgang vornehmen und das Anmeldeformular unterschreiben. Wenn ein minderjähriges Kind zu einem Elternteil zieht bzw. nur mit einem Elternteil umzieht, beide Elternteile jedoch sorgeberechtigt sind, ist eine Zustimmung darüber von dem anderen Sorgeberechtigten einzuholen und vorzulegen (Formular s. unten).


Die meldepflichtige Person kann sich bei allen Handlungen und Erklärungen im Zusammenhang mit der Anmeldung einer Wohnung durch eine bevollmächtigte Person unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen (von der vertretenen Person unterschriebenes Anmeldeformular und Vollmacht – s. Formulare) vertreten lassen. Die Vorlage einer Vorsorgevollmacht (im Original) ist ausreichend, wenn sie melderechtliche Angelegenheiten oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfasst. Die Ausweisdokumente müssen im Original vorliegen. Kopien sind nicht zulässig.

 

Bei Bezug eines Eigentumsobjektes (Einfamilienhaus oder Eigentumswohnung) wird statt der Wohnungsgeberbestätigung ein Eigentumsnachweis (bspw. Kaufvertrag oder Grundbuchauszug) benötigt. Ziehen in das Objekt Personen ein, welche nicht Eigentümer sind, wird für diese Personen eine Wohnungsgeberbestätigung benötigt. 

 

Elektronische Wohnsitzanmeldung eWA:

Neues Zuhause? Jetzt online anmelden! Für die Elektronische Anmeldung des Hauptwohnsitzes wird die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises sowie eine BundID benötigt. Sobald Sie Ihren Antrag gestellt haben, überprüft die Meldebehörde diesen und die automatische Zusendung des neuen Adressaufklebers durch die Bundesdruckerei wird ausgelöst. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Nutzung des Onlinedienstes finden Sie unter https://wohnsitzanmeldung.gov.de/die-einzelnen-schritte 


Die Elektronische Wohnsitzanmeldung kann gleichermaßen für alle Familienmitglieder gleichzeitig durchgeführt werden, die ihren Wohnsitz anmelden möchten. Falls Sie einen Ehepartner/Lebenspartner und/oder minderjährige Kinder haben, die bereits an derselben Anschrift wie Sie gemeldet sind, zeigt Ihnen der Online-Dienst diese an. Sie können die Wohnsitzanmeldung im Familienverbund durchführen, müssen es aber nicht. Erforderlich ist hierfür im Online-Dienst lediglich eine Bestätigung der Berechtigung: Die durchführende Person handelt im Sinne bzw. mit Einverständnis der anderen Personen, deren Daten anschließend ebenfalls angezeigt werden.


Wichtige Fragen zur Nutzung der eWA beantwortet Ihnen das FAQ unter https://wohnsitzanmeldung.gov.de/haeufig-gestellte-fragen


Die Elektronische Wohnsitzanmeldung kann von Personen genutzt werden, die eine Auskunftssperre im Melderegister hinterlegt haben, sowie für die Anmeldung von Nebenwohnsitzen nicht genutzt werden. Außerdem können Wohnsitzanschriften in Pflegeheimen nicht elektronisch angemeldet werden.

 

Bei einem Umzug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist eine Abmeldung nicht erforderlich. Bei einem Wegzug ins Ausland ist dieser frühestens eine Woche vorher zu melden. Bei der Abmeldung kann die meldepflichtige Person den Meldeschein auch übersenden. Die Abmeldung einer Nebenwohnung ist im Ort des Hauptwohnsitzes vorzunehmen.


Wichtiger Hinweis: 
Bitte beachten Sie, dass nach der Anmeldung/Ummeldung nicht alle Stellen automatisch über Ihren Umzug von der Meldestelle informiert werden. Bitte vergessen Sie nicht, andere Stellen wie bspw. Fachämter im Rathaus (Abt. Stadtsteuern, Abt. Kita) oder andere Behörden wie bspw. die Kfz-Zulassungsstelle selbstständig zu informieren. Auch Finanzinstitute wie bspw. Ihre Bank werden nicht automatisch informiert!


Notwendige Unterlagen

sowohl für Anmeldung Erstwohnsitz als auch für Anmeldung Zweitwohnsitz und Ummeldung innerorts:

 

Abmeldung ins Ausland:


Bearbeitungsdauer

20 Minuten

Gebühren

Die Leistung ist gebührenfrei.


Ansprechpartner

Melde-, Pass- und Personenstandswesen
Poststraße 1
08112 Wilkau-Haßlau

Herr Steinert
Raum 214
Poststraße 1
08112 Wilkau-Haßlau
Telefon (0375) 6910-330

Frau K. Mehlhorn
Raum 214
Poststraße 1
08112 Wilkau-Haßlau
Telefon (0375) 6910-331


Formulare

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