Beurkundung Vater-/Mutterschaftsanerkennung


Allgemeine Informationen

Wenn die Mutter bei der Geburt ihres Kindes verheiratet ist, ist der Ehemann automatisch der Vater des Kindes. In diesem Fall muss keine Vaterschaftsanerkennung erfolgen.

 

Wenn die Mutter bei der Geburt ihres Kindes ledig, rechtskräftig geschieden oder verwitwet ist, muss der Vater die Vaterschaft anerkennen, um auf der Geburtsurkunde eingetragen zu werden. Eine Vaterschaftsanerkennung bedarf der Zustimmung der Kindesmutter. Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung können beim Jugendamt, gegenüber einem Notar oder beim Standesamt erklärt werden. Eine persönliche Vorsprache ist zwingend erforderlich.

 

Sind Mutter oder Vater des Kinds minderjährig, so bedarf es für ihre Anerkennung der Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter.
 


Notwendige Unterlagen


Gebühren


Ansprechpartner

Melde-, Pass- und Personenstandswesen
Poststraße 1
08112 Wilkau-Haßlau

Frau Fritzsche
Raum 215
Poststraße 1
08112 Wilkau-Haßlau
Telefon (0375) 6910-332