Namenserklärungen


Allgemeine Informationen

Die namensrechtlichen Erklärungen können in allen Standesämtern beurkundet werden. Sie werden wirksam, wenn sie das zuständige Standesamt förmlich entgegennimmt. 

 

Folgende Erklärungen können vorgenommen werden:

 

Nähere Informationen zu den einzelnen Erklärungen sowie den Gebühren erfragen Sie bitte beim Standesamt oder vorab telefonisch.


Ansprechpartner

Melde-, Pass- und Personenstandswesen
Poststraße 1
08112 Wilkau-Haßlau

Frau Fritzsche
Raum 215
Poststraße 1
08112 Wilkau-Haßlau
Telefon (0375) 6910-332