Reisepass


Allgemeine Informationen

Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr muss der Reisepass durch die Sorgeberechtigten beantragt werden. Zur Beantragung ist das persönliche Erscheinen aller Sorgeberechtigten sowie des Kindes zwingend erforderlich. Bei gemeinsamen Sorgerecht sind beide Parteien zur Zustimmung des Antrages durch Unterschrift verpflichtet.

 

Bitte beachten Sie, dass Sie auch zur Abholung des Dokuments persönlich bei uns erscheinen müssen. Die Abholung des Reisepasses für Kinder unter 18 Jahren ist nur durch einen gesetzlichen Vertreters möglich. Das Kind muss bei Abholung nicht anwesend sein.

 

Bitte beachten Sie, dass ab dem 01.01.2024 veränderte Regelungen zum Reisepass bei Kindern bestehen. Der Kinderreisepass mit einer Gültigkeit von 1 Jahr wird dann nicht mehr ausgestellt bzw. verlängert. Kinder benötigen somit einen regulären Reisepass.

 


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen


Gebühren


Ansprechpartner

Melde-, Pass- und Personenstandswesen
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Herr Steinert
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