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Anmeldung / Abmeldung / Ummeldung des Nebenwohnsitzes


Allgemeine Informationen

  • Anmeldung

Wer eine Nebenwohnung gem. § 12 (3) Bundesmeldegesetz bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach tatsächlichem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Für die Anmeldung einer Wohnung ist die persönliche Vorsprache mit dem Personaldokument und die Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung erforderlich.


Für Familien kann ein volljähriges Mitglied den Meldevorgang vornehmen und das Anmeldeformular unterschreiben. Wenn ein minderjähriges Kind zu einem Elternteil zieht bzw. nur mit einem Elternteil umzieht, beide Elternteile jedoch sorgeberechtigt sind, ist eine Zustimmung darüber von dem anderen Sorgeberechtigten einzuholen und vorzulegen (Formular s. unten).


Die meldepflichtige Person kann sich bei allen Handlungen und Erklärungen im Zusammenhang mit der Anmeldung einer Wohnung durch eine bevollmächtigte Person unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen (von der vertretenen Person unterschriebenes Anmeldeformular und Vollmacht – s. Formulare) vertreten lassen. Die Vorlage einer Vorsorgevollmacht (im Original) ist ausreichend, wenn sie melderechtliche Angelegenheiten oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfasst. Die Ausweisdokumente müssen im Original vorliegen. Kopien sind nicht zulässig. 

  • Abmeldung

Ihren Nebenwohnsitz müssen Sie dann abmelden, wenn Sie diesen nicht mehr nutzen. Diesen können Sie bei der Meldebehörde des Nebenwohnsitzes oder bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes abmelden.


Notwendige Unterlagen

Anmeldung Zweitwohnsitz:

  • Personalausweis oder Reisepass oder Kinderreisepass

  • Wohnungsgeberbestätigung

  • evtl. Zustimmungserklärung des Sorgeberechtigten

  • Vollmacht und Anmeldeformular oder Generalvollmacht mit Aufenthaltsbestimmung

 

Abmeldung:

  • Personalausweis oder Reisepass oder Kinderreisepass

  • evtl. Zustimmungserklärung des Sorgeberechtigten


Bearbeitungsdauer

15 Minuten

Gebühren

Die Leistung ist gebührenfrei.


Ansprechpartner

Melde-, Pass- und Personenstandswesen
Poststraße 1
08112 Wilkau-Haßlau

Frau Kadur
Raum 214
Poststraße 1
08112 Wilkau-Haßlau
Telefon (0375) 6910-330

Frau K. Mehlhorn
Raum 214
Poststraße 1
08112 Wilkau-Haßlau
Telefon (0375) 6910-331

Herr Steinert
Raum 214
Poststraße 1
08112 Wilkau-Haßlau
Telefon (0375) 6910-330