Friedensrichter/in im Ehrenamt
Allgemeines:
Die Stadt Wilkau-Haßlau sucht für die bevorstehende Wahl durch den Stadtrat einen/eine Friedensrichter/in für Wilkau-Haßlau im Ehrenamt für die Besetzung der Schiedsstellen der Stadt Wilkau-Haßlau für den Zeitraum Dezember 2025 – November 2030.
Aufgaben:
Bürgerrechtliche Streitigkeiten als auch strafrechtliche Privatklagesachen, in denen die Schiedsstelle das Sühneverfahren durchführt. Darunter fallen u. a. Streitigkeiten über Zahlungsansprüche, Nachbarrechte, Mietstreitigkeiten sowie Straftaten wie Hausfriedensbruch, Beleidigung und Sachbeschädigung.
Anforderungen:
Gemäß § 4 des Gesetzes über Schiedsstellen in den Gemeinden des Freistaates Sachsen (Sächsisches Schieds- und Gütestellengesetz – SächsSchiedsGütStG) müssen Bewerber folgende Voraussetzungen erfüllen:
§ 4 SächsSchiedsGütStG
Friedensrichter(1) Der Friedensrichter muss nach seiner Persönlichkeit und seinen Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
(2) Friedensrichter kann nicht sein, wer
als Rechtsanwalt zugelassen oder als Notar bestellt ist;
die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt;
das Amt eines Berufsrichters oder Staatsanwalts ausübt oder als Polizei- oder Justizbediensteter tätig ist.
(3) Friedensrichter kann ferner nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
(4) Friedensrichter soll nicht sein, wer
bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht oder das 70. Lebensjahr schon vollendet haben wird;
nicht in dem Bezirk der Schiedsstelle wohnt;
gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat, insbesondere die im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966 gewährleisteten Menschenrechte oder die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 enthaltenen Grundsätze verletzt hat oder;
für das frühere Ministerium für Staatssicherheit oder Amt für nationale Sicherheit tätig war.
(5) Bei ehemaligen Mitarbeitern oder Angehörigen in herausgehobener Funktion von Parteien und Massenorganisationen, der bewaffneten Organe und Kampfgruppen sowie sonstiger staatlicher oder gemeindlicher Dienststellen oder Betriebe der ehemaligen DDR, insbesondere bei Abteilungsleitern der Ministerien und Räten der Bezirke, Mitgliedern der SED-Bezirks- und Kreisleitungen, Mitgliedern der Räte der Bezirke, Absolventen zentraler Parteischulen, politischen Funktionsträgern in den bewaffneten Organen und Kampfgruppen, Botschaftern und Leitern anderer diplomatischer Vertretungen und Handelsvertretungen sowie bei Mitgliedern der Bezirks- und Kreiseinsatzleitungen wird vermutet, dass sie die als Friedensrichter erforderliche Eignung nicht besitzen. 2Diese Vermutung kann widerlegt werden.
(6) Der Friedensrichter, Bewerber oder Vorgeschlagene hat gegenüber der Gemeinde schriftlich zu erklären, dass Ausschlussgründe nach den Absätzen 2 bis 5 nicht vorliegen, und seine Einwilligung, Auskünfte zu den Ausschlussgründen des Absatzes 4 Nr. 3 und 4 und des Absatzes 5 beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes einzuholen, zu erteilen.
Leistungen:
Das Amt der Friedensrichterin/des Friedensrichters ist ein Ehrenamt.
Bewerbungsunterlagen:
Ihre Bewerbung richten Sie bitte schriftlich bis zum 30.06.2025 an die Stadtverwaltung Wilkau-Haßlau, Poststraße 1, 08112 Wilkau-Haßlau.
Dieser ist ein tabellarischer Lebenslauf beizufügen. Später eingehende Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden.Die Bewerbungsbögen können Sie hier herunterladen oder im Rathaus (Bürgerservice) erhalten.
Auskunft erteilt Frau Göckeritz, Tel. 0375/6910120.
Bis zum Abschluss des Wahlverfahrens werden Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes (SächsDSDG) gespeichert und ausschließlich für den Zweck des Wahlverfahrens verarbeitet und genutzt. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und entsprechend den Regelungen des Sächsischen Schieds- und Gütestellengesetzes (SächsSchiedsGütStG) an den Direktor des Amtsgerichtes Zwickau weitergegeben.
Kontakt:
- Stadt Wilkau-Haßlau
Poststraße 1
08112 Wilkau-Haßlau
E-Mail:
www.wilkau-hasslau.de
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