Sächsische Ehrenamtskarte wird neu aufgelegt
Ein Drittel aller Bürgerinnen und Bürger in Sachsen engagiert sich ehrenamtlich. Alle Engagierten bringen sich mit Zeit und Energie zum Wohle anderer ein. In sehr vielfältigen Bereichen und in unterschiedlichem Umfang leisten Menschen ohne Vergütung wertvolle Beiträge für das Gemeinwesen.
Eine attraktive Möglichkeit der Wertschätzung für bürgerschaftliches Engagement ist die Sächsische Ehrenamtskarte. Das Programm »Sächsische Ehrenamtskarte« ist ein Angebot an alle sächsischen Gemeinden sowie Vereine, Verbände und andere Träger des Engagements, das Ehrenamt der Bürgerinnen und Bürger zu würdigen. Zahlreiche Kooperationspartner beteiligen sich am Programm »Sächsische Ehrenamtskarte« und bieten den Inhabern der Karte verschiedene Vergünstigungen an, zum Beispiel beim Besuch von Schwimmbädern, Schlössern und Museen. Nunmehr startet die 5. Auflage der Sächsischen Ehrenamtskarte. Mit dieser Auflage sind – wie schon in der Vergangenheit – zur besseren Unterscheidung Änderungen am Layout sowie den Rahmenbedingungen verbunden. Ebenso wurden der Leitfaden, das Faltblatt mit Antrag sowie die Aufkleber für die Kooperationspartner neugestaltet.
Gültigkeit, Beantragung und Vergabe der Ehrenamtskarte
Die Sächsische Ehrenamtskarte gilt grundsätzlich für einen Zeitraum von drei Jahren. Die 6. Auflage gilt bis zum 31.12.2027. Um die Sächsische Ehrenamtskarte beantragen zu können, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
・Dauer des Engagements vor Antragstellung: mindestens zwei Jahre,
・durchschnittliches Engagement: mindestens drei Stunden wöchentlich,
・Mindestalter: 14 Jahre,
・Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt bzw. Einsatzort: Freistaat Sachsen sowie
・die Beteiligung der Wohnsitzgemeinde an der Vergabe der Karte/Vergabe über die Ehrenamtsagentur Sachsen.
Ihr Antrag wird durch die Trägerorganisation bestätigt, für die bzw. in deren Rahmen das ehrenamtliche Engagement erfolgt. Trägerorganisationen können sein:
・als gemeinnützig anerkannte Vereine, Verbände und Stiftungen,
・Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie deren Untergliederungen,
・Kirchgemeinden und Religionsgemeinschaften sowie
・Gemeinden, Gemeindeverbände und Städte.
Wenn Sie sich ehrenamtlich engagieren und Interesse an der Ehrenamtskarte haben, können Sie diese bei der Stadt oder Gemeinde beantragen, in der Sie wohnen. Antragsformulare finden Sie unter Amt24 sowie im Faltblatt zur Bekanntmachung der Ehrenamtskarte. Unter Beteiligte Kommunen finden Sie eine Übersicht der Städte und Gemeinden, die Anträge entgegennehmen und die Ehrenamtskarten selbst ausreichen. Unter Kooperationspartner finden Sie Einrichtungen, die Vergünstigungen für Inhaber der Ehrenamtskarte anbieten.
Wenn Sie außerhalb Sachsens wohnen, Ihr Engagement jedoch in einer sächsischen Kommune erfolgt, kann diese Kommune Ihnen eine Sächsische Ehrenamtskarte ausreichen.
Weiterführende Informationen sowie das Formular zur Beantragung der Ehrenamtskarte finden Sie unter Sächsische Ehrenamtskarte - Bürgerschaftliches Engagement - sachsen.de
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