Meldebehörde informiert: Wohnsitzanmeldung sowie Ummeldungen innerorts ab sofort auch online möglich
Wer seinen Hauptwohnsitz nach Wilkau-Haßlau verlegt oder innerorts umzieht, kann sich und auch seine Familienangehörigen ab sofort auch digital anmelden. Die Frist dafür beträgt weiterhin 2 Wochen. Die Elektronische Wohnsitzanmeldung bietet dabei im Vergleich zur klassischen Wohnsitzanmeldung vor Ort einige Vorteile für Nutzerinnen und Nutzer. Wer den Online-Dienst nutzt, spart sich den Gang zur Behörde und damit Zeit und Aufwand. Sogar die Aktualisierung der Adressdaten auf dem Personalausweis oder dem Reisepass erfolgt eigenständig.
Wie funktioniert die Elektronische Wohnsitzanmeldung?
Für die Elektronische Anmeldung wird die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises sowie eine BundID benötigt. Am einfachsten geht die Online-Anmeldung mit dem Smartphone. Antragstellende geben dabei online ihre Daten an, laden bei Bedarf eine Wohnungsgeberbestätigung hoch und senden den Antrag ab. Nach erfolgreicher Prüfung der Daten durch das Einwohnermeldeamt steht dem Antragstellenden eine fälschungssichere digitale Meldebestätigung zum Download zur Verfügung. Nun kann die Aktualisierung der Adressdaten auf dem Chip des Personalausweises ebenfalls selbstständig über den Online-Dienst und die AusweisApp vorgenommen werden. Zum Schluss erhält der Antragstellende ein automatisches Anschreiben der Bundesdruckerei mit einem Adressaufkleber für den Personalausweis und ggf. einem Wohnortaufkleber für den Reisepass. Dieser wird nach Anleitung eigenständig angebracht.
Für wen ist die Elektronische Wohnsitzanmeldung nicht geeignet?
Die Elektronische Wohnsitzanmeldung kann von Personen, die eine Auskunftssperre im Melderegister hinterlegt haben, sowie für die Anmeldung eines Nebenwohnsitzes nicht genutzt werden. Außerdem können Wohnsitzanschriften in Pflegeheimen nicht elektronisch angemeldet werden.
Die Elektronische Wohnsitzanmeldung wurde im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes OZG nach dem „Einer-für-Alle-Prinzip“ (EfA) als länderübergreifendes Digitalisierungsprojekt der Senatskanzlei Hamburg entwickelt. Auf dem EfA-Prinzip basiert ein bundesweites Kooperationsmodell, das die Zuständigkeiten für Hunderte von Online-Diensten regelt. Jedes Land kümmert sich um einen bestimmten Bereich und stellt seine Services allen anderen zur Verfügung.
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