Neue Verwaltungskostensatzung tritt in Kraft

Zum 01.04.2026 wird die neue Verwaltungskostensatzung der Stadt Wilkau-Haßlau in Kraft treten. Den Beschluss dafür fasste der Stadtrat in seiner Sitzung am 26.03.2026.

 

Eine Verwaltungskostensatzung ist eine Satzung, die von Kommunen (Gemeinden, Städten, Landkreisen) erlassen wird, um Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und sonstige öffentlich-rechtliche Leistungen festzulegen. Die meisten Leistungen, die in der neuen Verwaltungskostensatzung erfasst sind, werden zukünftig anhand des Aufwandes der Verwaltungsmitarbeiter berechnet. Dazu zählen bspw. die Recherche in Unterlagen aus dem Bauaktenarchiv, Schreibauslagen in Papierform oder die Aufnahme einer Niederschrift. Kostenfrei sind weiterhin die Ausstellung einer Spendenbescheinigung sowie die Zuweisung einer Adressanschrift. 

 

Mit Inkrafttreten der neuen Satzung tritt gleichzeitig auch die bisherige Verwaltungskostensatzung aus dem Jahr 2003 außer Kraft.

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Veröffentlichung

Wilkau-Haßlau
Di, 31. März 2026

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