Bereitschaftspraxen der KV Sachsen – Anlaufstellen, wenn die Arztpraxis geschlossen hat
Bereitschaftspraxen werden oft auch als „Portalpraxen“ bezeichnet und dienen der Behandlung von Patienten mit nicht lebensbedrohlichen Beschwerden, die normalerweise tagsüber eine Arztpraxis aufsuchen würden, deren Behandlung aber aus medizinischen Gründen nicht bis zum nächsten Praxisöffnungstag warten kann.
Telefonisch ist der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der kostenfreien bundeseinheitlichen Rufnummer 116 117 erreichbar. Weitere Informationen zu den Bereitschaftspraxen in Ihrer Region finden Sie unter folgendem Link auf der Internetpräsenz der KV Sachsen:
www.kvsachsen.de > Bürger > Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Bei lebensbedrohlichen Symptomen, z. B. Bewusstlosigkeit, akuten Blutungen, starken Herzbeschwerden, schweren Störungen des Atemsystems, Komplikationen in der Schwangerschaft, Vergiftungen, ist der Rettungsdienst unter der bundeseinheitlichen Rufnummer 112 zuständig.
Damit die Wartezeiten akut erkrankter Personen nicht unnötig verlängert werden, sind die Bereitschaftspraxen keine Anlaufstellen zur ausschließlichen Ausstellung von Wiederholungsrezepten oder Folgebescheinigungen zur Arbeitsunfähigkeit. Unbedingt zu beachten ist, dass Bereitschaftspraxen keine Anlaufstellen für Personen mit Verdacht auf COVID-19 sind.
Ihre Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
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