Optionsverlängerung nach § 2b Umsatzsteuergesetz

Nach den bisherigen gesetzlichen Regelungen war die Stadt Wilkau – Haßlau zum 01.01.2023 verpflichtet, auf bestimmte privatrechtliche Leistungsentgelte, darunter die Vermietung und Verpachtung von Garagen-Grundflächen, Fahrzeugstellplätze und Räumlichkeiten Umsatzsteuer zu erheben.


Mit der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2022 haben Bundestag und Bundesrat eine Erhebung der Umsatzsteuer ab dem 01.01.2023 vorerst ausgesetzt.


Die Stadt Wilkau - Haßlau hat sich entschieden von dieser Verlängerung Gebrauch zu machen.
Das heißt für die Bürger, welche in den vergangenen Monaten von der Stadt bezüglich bestehender Miet- und Pachtverträge angeschrieben wurden, dass auf das bisherige Entgelt vorerst keine Umsatzsteuer erhoben wird.
Damit behalten die alten Verträge vorerst ihre Gültigkeit. 


Die neuausgereichten Nachträge finden erst Anwendung, wenn die Stadt Wilkau – Haßlau vom Optionsrecht Abstand nimmt. Über den Ablauf der Übergangsregelung werden wir die Bürger rechtzeitig informieren.
 

gez.

Feustel

BÜRGERMEISTER

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Veröffentlichung

Wilkau-Haßlau
Sa, 31. Dezember 2022

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