Marktplatz mit Häuserzeile und RathausWihaDuktMuldenbrückeAutobahnbrücke
Link verschicken   Druckansicht öffnen
 

Hinweise für Waldbesitzer zur Erfassung und Bewältigung des Borkenkäferbefalls 2023

Seit 2018 befindet sich der Wald in einer beispiellosen Abfolge von Schäden durch Dürre, Stürme und Borkenkäferbefall. Im vergangenen Jahr sind in Westsachsen die Schäden gegenüber 2021 nochmals gestiegen. Noch dramatischer stellt sich die Situation teilweise in den westlich angrenzenden Regionen Oberfranken und Ostthüringen dar.

 

Was heißt das für Waldbesitzer? 
Auf Grund des weiterhin extrem hohen Borkenkäferpotenzials reicht schon ein durchschnittliches Frühjahrswetter, um die Schadsituation gravierend zu verschärfen. Die vergangenen Schadjahre stellten eine außerordentliche Belastungsprobe für alle Waldbesitzer, Forstunternehmen, Forstbetriebsgemeinschaften und Förster in der Region dar. Dennoch müssen alle Anstrengungen unternommen werden, einem neuerlichen Anstieg der Schadmengen entgegenzuwirken – bereits schon jetzt.

 

Worauf kommt es an?
Prinzipiell sind es folgende Dinge, auf die es in diesem Jahr besonders ankommt:

  1. Da der Buchdrucker im vergangenen Jahr sogar eine dritte Generation angelegt hat, sind befallene Bäume teilweise erst jetzt zu erkennen. Die Käfer überwintern in diesen Bäumen oder im Boden. Diese Bäume müssen bis Ende März aufgearbeitet und abtransportiert werden. Zudem muss im Umfeld dieser Bäume später besonders intensiv nach frischem Borkenkäferbefall gesucht werden.
  2. Durch gelegentliche Sturmböen wurden vereinzelt Bäume geworfen. Diese Bäume sind für den Borkenkäfer besonders attraktiv. Wurf- und Bruchholz ist deshalb zügig aufzuarbeiten.
  3. Es ist unbedingt empfehlenswert, sich schon frühzeitig um Forstfirmen zu kümmern. Die Revierleiter von Sachsenforst beraten Sie und nennen Firmen in der Region. 
  4. Die Forstbetriebsgemeinschaften unterstützen Waldbesitzer bei der Aufarbeitung, der Vermarktung des Holzes sowie bei Förderanträgen. Deren Kontaktdaten sind unter www.sachsenforst.de/fob-plauen zu finden.
  5. Es ist sehr hilfreich, sich mit den Waldnachbarn abzustimmen. So können die Kontrolle des Befalls und die Aufarbeitung des Schadholzes gemeinsam organisiert werden. 
  6. Spätestens ab Anfang Mai sind alle gefährdeten Bestände mindestens 1 x wöchentlich zu kontrollieren. Wichtig: die Kronen der frisch befallenen Bäume sind häufig noch grün. Den Befall erkennt man nur an der Rinde durch Einbohrlöcher und Bohrmehlhäufchen. Färbt sich die Krone braun, ist es bereits viel zu spät! 
  7. Bäume, die im Mai befallen werden, müssen bis Ende Juni erkannt, aufgearbeitet, gerückt und abtransportiert werden. Von der Eiablage bis zum Schwärmen der Käfer dauert es nur 5 bis 6 Wochen. Die Zeit für Erkennung, Aufarbeitung, Rückung und Abtransport ist also sehr knapp! 
  8. Mit der Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft (RL WuF/2020) werden auch Waldschutzmaßnahmen gefördert. Antragsstichtag ist der 30.06.2023. Bis zu diesem Termin müssen die Anträge incl. der Stellungnahme des zuständigen Reviereiters von Sachsenforst in der Bewilligungsbehörde vorliegen.

 

Uns ist bewusst, dass die Situation sehr herausfordernd ist und das langanhaltende Schadgeschehen eine große Belastung darstellt. Wir bitten die Waldbesitzer dennoch, im Interesse des Waldes alle Anstrengungen zu unternehmen, die notwendig sind, den Schadfortschritt zu begrenzen. 
Unsere Revierleiter, die forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse und die forstlichen Dienstleister unterstützen dabei.

 

gez. Bert Schmieder
Leiter Forstbezirk Plauen


STAATSBETRIEB SACHSENFORST
Forstbezirk Plauen
Europaratstraße 11 | 08523 Plauen

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Wilkau-Haßlau
Fr, 24. Februar 2023

Bild zur Meldung

Weitere Meldungen

Baustelle | Cainsdorfer Str.
Baustelle | Schulweg