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Öfftl. Ankündigung eines Grenztermins in der Gem. Haara FlSt. 76

Im Rahmen einer Katastervermessung nach § 16 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes sollen Grenzen des  Flurstücks Nr. 76  in der Stadt Wilkau-Haßlau, Gemarkung Haara, bestimmt werden. Das sind auch Grenzen des direkt benachbarten Flurstückes 69.

 

Anlass der Grenzbestimmung ist eine beantragte Katastervermessung. Mit der Katastervermessung sollen bestehende Flurstücksgrenzen in die Örtlichkeit übertragen werden.

Die Grenzbestimmung ist ein Verwaltungsverfahren im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Die Eigentümer und Inhaber grundstücksgleicher Rechte der genannten Flurstücke sind Beteiligte des Verwaltungsverfahrens.


Zur Wahrung der Rechte der Beteiligten ist in § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz eine Anhörung der Beteiligten zu den entscheidungserheblichen Tatsachen vorgesehen. Diese Anhörung findet im Rahmen eines Grenztermines statt, bei dem für die Beteiligten die Möglichkeit besteht, sich zum Grenzverlauf zu äußern. Außerdem wird Ihnen der ermittelte Grenzverlauf an Ort und Stelle erläutert und vorgewiesen.
 

Bitte beachten Sie die nebenstehende Ankündigung des Verfahrens.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Wilkau-Haßlau
Di, 25. April 2023

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