Widerspruchsrecht: Aktuelle Information der Meldebehörde
Gemäß § 58 c Abs. 1 des Soldatengesetzes übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:
- Familienname
- Vorname(n)
- gegenwärtige Anschrift
Gemäß § 36 Abs. 2 S. 2 des Bundesmeldegesetzes weisen wird darauf hingewiesen, dass die Personen, die im Kalenderjahr 2025 das achtzehnte Lebensjahr vollenden (volljährig werden), der Datenübermittlung im Rahmen des § 58 c Abs. 1 Soldatengesetz widersprechen können.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber der Stadt Wilkau-Haßlau, Einwohnermeldeamt, Poststraße 1, 08112 Wilkau-Haßlau bis zum 28.02.2024 zu erklären. Das Formular finden Sie im nebenstehenden Link unter "Einwohnermeldeamt".
Bei Fragen und Unklarheiten erreichen Sie die Meldebehörde telefonisch unter (0375) 6910-330 oder 6910-331.
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