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Das Wahlsystem

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden. 

 

Der Deutsche Bundestag wird nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Man nennt dies auch personalisierte Verhältniswahl. 


Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen: Mit der Erststimme, die auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben wird, wählt man den oder die Wahlkreisabgeordnete im Wege der Direktwahl. Mit der Zweitstimme, die auf der rechten Stimmzettelhälfte vergeben wird, wählt man die Landesliste einer Partei.


Mit der Erststimme wird der oder die Wahlkreisabgeordnete direkt gewählt. Mit der Zweitstimme wählt man die Landesliste einer Partei. 
Die Zweitstimme entscheidet am Ende über die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Wilkau-Haßlau
Do, 19. Dezember 2024

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