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Wie wählen Deutsche, die im Ausland leben?

Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Sie müssen vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.


Dieses Antragsformular ist zu verwenden, wenn Sie nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt:
Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis in Wahlscheinantrag (frühere Wohnung/früherer gewöhnlicher Aufenthalt)
 

Dieses Antragsformular ist zu verwenden, wenn Sie aus anderen Gründen persönliche und unmittelbare Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind:
Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis in Wahlscheinantrag (Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen)

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Wilkau-Haßlau
Do, 19. Dezember 2024

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