Wahlen
Bitte beachten Sie die folgenden Amtlichen Bekanntmachungen zu den am 09.06.2024 stattfindenden Wahlen:
Amtliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Stadtrat und den Ortschaftsräten am 09.06.2024 vom 16.02.2024 (siehe auch "Amtliche Bekanntmachungen" im Reiter "Das Rathaus" bzw. Stadtanzeiger Ausgabe 02/2024 vom 16.02.2024)
Amtliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament und für die gleichzeitig stattfindenden Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 vom 19.04.2024 (siehe auch "Amtliche Bekanntmachungen" im Reiter "Das Rathaus" bzw. Stadtanzeiger Ausgabe 04/2024 vom 19.04.2024)
Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Stadtratswahl am Sonntag, 09.06.2024 für das Wahlgebiet/ den Wahlkreis Wilkau-Haßlau vom 19.04.2024 (siehe auch "Amtliche Bekanntmachungen" im Reiter "Das Rathaus" bzw. Stadtanzeiger Ausgabe 04/2024 vom 19.04.2024)
Hinweis zur Beantragung von Wahlscheinen und Möglichkeit der Briefwahl; Beantragung Wahlscheine und Briefwahl - Korrektur vom 22.04.24
Europawahl am 09.06.2024
Am Sonntag, 09.06.2024 werden in der Bundesrepublik Deutschland die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewählt. Auf die Bundesrepublik Deutschland entfallen 96 Abgeordnete des Europäischen Parlaments. Sie werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für fünf Jahre gewählt. Die Europawahl ist in Wilkau-Haßlau organisatorisch mit den am gleichen Wahltag stattfindenden Kommunalwahlen verbunden.
INFORMATION FÜR UNIONSBÜRGER*INNEN
Sie sind Unionsbürger, also Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union? Bestimmen Sie den Kurs in Europa mit! Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch! Das Europäische Parlament ist Ihre Vertretung in Europa und das einzige direkt gewählte Organ der Europäischen Union. Seine Abgeordneten entscheiden über wichtige Fragen der Politik – auch in Bereichen, die Sie persönlich betreffen.
Welche Teilnahmemöglichkeiten gibt es?
Wenn Sie als Unionsbürger in Deutschland wohnen, können Sie entscheiden, ob Sie in ihrem Herkunftsstaat oder in Deutschland an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen und die hier aufgestellten Kandidaten wählen wollen. Entscheiden Sie sich für eine Wahlteilnahme in Deutschland, müssen Sie folgendes beachten:
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt ist jeder Unionsbürger mit einer Wohnung in Deutschland, der am Wahltag
das 16. Lebensjahr vollendet hat,
seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union lebt,
nicht in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Was ist zu tun?
Um in Deutschland wählen zu können, müssen Sie bei der Gemeindebehörde Ihres deutschen Wohnortes in ein Wählerverzeichnis eingetragen sein.
Wenn Sie bereits 2019 in Deutschland an der Europawahl teilgenommen haben, sind Sie im Wählerverzeichnis Ihres Wohnortes eingetragen und brauchen keinen erneuten Antrag auf Eintragung zu stellen. Falls Sie bis zum 19. Mai 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten Sie sich mit Ihrer Gemeindebehörde in Verbindung setzen.
Alle anderen Unionsbürger müssen bis spätestens 19. Mai 2024 bei der Gemeindebehörde ihres deutschen Wohnortes einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. (Bitte beachten Sie dabei die allgemeinen Öffnungszeiten bzw. die Postlaufzeiten.)
Wo gibt es das Antragsformular und weitere Informationen?
Antragsformular und Merkblatt erhalten Sie bei Ihrer Gemeindebehörde oder im Internet unter https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html
Was ist zu tun, wenn Sie nicht in Deutschland, sondern in Ihrem Herkunftsland wählen wollen?
Wenn Sie an den Europawahlen 2019 in Deutschland teilgenommen haben, müssen Sie bis zum 19. Mai 2024 bei Ihrer Gemeindebehörde einen Antrag auf Streichung aus dem Wählerverzeichnis stellen. Für die Modalitäten der Wahlteilnahme in Ihrem Herkunftsland wenden Sie sich bitte an die dortigen Behörden oder an Ihre Auslandsvertretung.
Kommunalwahl am 09.06.2024
Die regelmäßigen Wahlen zu den Stadt- bzw. Gemeinderäten, Kreistagen und Ortschaftsräten finden alle fünf Jahre zwischen dem 01.04. und dem 30.06. statt. So findet die diesjährige Kommunalwahl gemeinsam mit der Wahl zum Europäischen Parlament am Sonntag, 09.06.2024 statt.
Die Kommunalwahlen umfassen in der Stadt Wilkau-Haßlau
- die Wahl zum Wilkau-Haßlauer Stadtrat und
- die Wahl zum Ortschaftsrat für die Ortsteile Culitzsch und Silberstraße.
WAHLVORSCHLÄGE
Wahlvorschläge für die Stadtrats- und Ortschaftstratswahlen können frühestens am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung der Durchführung der Wahl (voraussichtlich im Februar 2024) und müssen spätestens am 4. April 2024, 18.00 Uhr, schriftlich im Original beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses eingereicht werden.
Das Einreichen des Wahlvorschlages und/oder seiner Anlagen in elektronischer Form oder als Fax ist ausgeschlossen.
Die Bekanntmachung der Wahl erfolgt spätestens am 90. Tag vor der Wahl im Stadtanzeiger und im Internet der Stadt Wilkau-Haßlau.
Wahlvorschlagsunterlagen
Die beizubringenden Unterlagen des Wahlvorschlages umfassen
- den Wahlvorschlag,
- die Zustimmungserklärungen der Bewerberinnen und Bewerber,
- die Wählbarkeitsbescheinigungen der Bewerberinnen und Bewerber,
- die Niederschrift über die Mitglieder- bzw. Vertreterversammlung zur Bewerberinnen - /Bewerber - Aufstellung
- die zugehörige Versicherung an Eides statt,
- die Satzung (nur für mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigungen und Parteien, deren Parteiunterlagen nicht gemäß § 6 Abs. 3
des Parteiengesetzes bei der Bundeswahlleiterin hinterlegt sind),
- eine Erklärung des zuständigen Vorstandes der Partei oder Wählervereinigung, dass im Falle der Höherzonung der
Mitgliederversammlung die dafür erforderlichen Voraussetzungen vorlagen (nur wenn zutreffend),
- die Wahlrechtsbescheinigungen der drei Unterzeichnerinnen/Unterzeichner des Wahlvorschlages (nur bei nicht mitgliedschaftlich
organisierten Wählervereinigungen)
- eine Versicherung an Eides statt gemäß § 6 a Absatz 3 KomWG (nur bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern)
Formulare
- Anlage 16 zur SächsKomWO - Wahlvorschlag
- Anlage 17 zur SächsKomWO - Zustimmungserklärung/Bescheinigung der Wählbarkeit
- Anlage 19 zur SächsKomWO - Niederschrift zur Bewerberaufstellung
- Anlage 20 zur SächsKomWO - Versicherung an Eides statt
- Anlage 21 zur SächsKomWO - Bescheinigung des Wahlrechts (nur für nicht mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigungen)
- ggf. Erklärung gemäß § 6 a Abs. 3 KomWG
- ggf. Bestätigung gemäß § 6 c Abs. 1 Satz 4 KomWG
Über die Zulassung oder Zurückweisung der eingereichten Wahlvorschläge entscheidet der Gemeindewahlausschuss in seiner öffentlichen Sitzung. Zeit, Ort und Gegenstand der Sitzung werden rechtzeitig bekanntgegeben.
Unterstützungsunterschriften
Jeder Wahlvorschlag muss von einer bestimmten Anzahl im jeweiligen Wahlgebiet Wahlberechtigten, die keine Bewerberinnen/Bewerber des Wahlvorschlages sind, unterstützt werden. Die Wahlberechtigung muss zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Wahlvorschlages vorliegen.
Das erforderliche Unterstützungsverzeichnis für einen Wahlvorschlag wird vom Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses jeweils unverzüglich nach dessen Einreichung bis zum Ende der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge (66. Tag vor der Wahl, 04.04.2024, 18:00 Uhr) im Rathaus, Zimmer 214 (Einwohnermeldeamt) ausgelegt.
Die Wahlberechtigten müssen ihre Unterstützungsunterschrift vor Ort zu den allgemeinen Öffnungszeiten leisten. Dieser Ort für die Unterschriftsleistung ist sowohl für die Stadtratswahl als auch für alle Ortschaftsratswahlen verbindlich.
Ein Wahlberechtigter, der in einem Wahlvorschlag als Bewerber benannt ist, darf diesen Wahlvorschlag nicht selbst unterstützen. Ein Wahlberechtigter darf nicht mehrere Wahlvorschläge für die Wahl unterstützen.
Ausgenommen von der Beibringung von Unterstützungsunterschriften sind für die Stadtratswahl Wahlvorschläge einer Partei oder Wählervereinigung, die aufgrund eigenen Wahlvorschlages
- im Sächsischen Landtag oder
- seit der letzten Stadtratswahl im Stadtrat Wilkau-Haßlau
vertreten sind.
Hinweis:
Bei der Beurteilung des „Vertretenseins“ kommt es auf den vorherigen Wahlerfolg einer Partei oder Wählervereinigung an und nicht auf die Mitgliedschaft einzelner Mandatsträger. Ist zum Beispiel ein Mitglied einer Partei oder Wählervereinigung bei den Kommunalwahlen 2019 für den Wahlvorschlag einer Partei oder Wählervereinigung gewählt worden, so vermittelt er dieser und nur dieser das Privileg und zwar auch bei einem nachträglichen Austritt oder Wechsel in eine andere Partei oder Wählervereinigung. Wird ein Mandatsträger erst während der Wahlperiode Mitglied einer anderen Partei oder Wählervereinigung, so führt dies nicht zur Privilegierung dieser Partei nach § 6b Abs. 3 KomWG.
Wahlvorschläge einer nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung benötigen zur Befreiung von der Beibringung von Unterstützungsunterschriften über das oben Gesagte hinaus zusätzlich die Unterschriften von der Mehrheit der für diese Wählervereinigung Gewählten, die zum Zeitpunkt der Einreichung des Wahlvorschlages dem Stadtrat bzw. dem betreffenden Ortschaftsrat angehören.
Ein gemeinsamer Wahlvorschlag von mehreren Parteien und/oder Wählervereinigungen bedarf dann der Unterstützungsunterschriften, wenn mindestens einer der beteiligten Wahlvorschlagsträger diese für sich allein benötigen würde.
Mindestanzahl an Unterschriften:
Für den Stadtrat der Stadt Wilkau-Haßlau sind 60 Unterstützungsunterschriften erforderlich. (bis zu 10.000 Einwohner: 60)
Für die Ortschaftsräte sind Unterstützungsunterschriften in folgender Anzahl erforderlich:
Ortschaftsrat Silberstraße: 20
Ortschaftsrat Culitzsch: 20
Landtagswahl am 01.09.2024
Am Sonntag, 01.09.2024 wird die Wahl zum 8. Sächsischen Landtag im Freistaat Sachsen durchgeführt. Gemäß Artikel 43 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen wird der Landtag auf fünf Jahre gewählt.
Formulare
- Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten hinsichtlich der Weitergabe ihrer Daten zur Landtagswahl 2024