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Anmeldung / Abmeldung / Ummeldung des Wohnsitzes


Allgemeine Informationen

  • Anmeldung

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach tatsächlichem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Für die Anmeldung einer Wohnung ist die persönliche Vorsprache mit dem Personaldokument und die Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung erforderlich. Die Anschrift auf der Rückseite des Personalausweises wird mittels Adressaufkleber geändert. Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Anmeldung lt. Bundesmeldegesetz nicht innerhalb von zwei Wochen nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden kann. 

 

Für Familien kann ein volljähriges Mitglied den Meldevorgang vornehmen und das Anmeldeformular unterschreiben. Wenn ein minderjähriges Kind zu einem Elternteil zieht bzw. nur mit einem Elternteil umzieht, beide Elternteile jedoch sorgeberechtigt sind, ist eine Zustimmung darüber von dem anderen Sorgeberechtigten einzuholen und vorzulegen (Formular s. unten).

 

Die meldepflichtige Person kann sich bei allen Handlungen und Erklärungen im Zusammenhang mit der Anmeldung einer Wohnung durch eine bevollmächtigte Person unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen (von der vertretenen Person unterschriebenes Anmeldeformular und Vollmacht – s. Formulare) vertreten lassen. Die Vorlage einer Vorsorgevollmacht (im Original) ist ausreichend, wenn sie melderechtliche Angelegenheiten oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfasst. Die Ausweisdokumente müssen im Original vorliegen. Kopien sind nicht zulässig. 

  • Abmeldung

Bei einem Umzug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist eine Abmeldung nicht erforderlich. Bei einem Wegzug ins Ausland ist dieser frühestens eine Woche vorher zu melden. Bei der Abmeldung kann die meldepflichtige Person den Meldeschein auch übersenden. Die Abmeldung einer Nebenwohnung ist im Ort des Hauptwohnsitzes vorzunehmen.


Notwendige Unterlagen

sowohl für Anmeldung Erstwohnsitz als auch für Anmeldung Zweitwohnsitz und Ummeldung innerorts:

  • Personalausweis oder Reisepass oder Kinderreisepass

  • Wohnungsgeberbestätigung

  • evtl. Zustimmungserklärung des Sorgeberechtigten

  • Vollmacht und Anmeldeformular oder Generalvollmacht mit Aufenthaltsbestimmung

 

Abmeldung ins Ausland:

  • Personalausweis oder Reisepass oder Kinderreisepass

  • evtl. Zustimmungserklärung des Sorgeberechtigten

  • Nachweis der neuen Anschrift


Bearbeitungsdauer

20 Minuten

Gebühren

Die Leistung ist gebührenfrei.


Ansprechpartner

Melde-, Pass- und Personenstandswesen
Poststraße 1
08112 Wilkau-Haßlau

Frau Kadur
Raum 214
Poststraße 1
08112 Wilkau-Haßlau
Telefon (0375) 6910-330

Frau K. Mehlhorn
Raum 214
Poststraße 1
08112 Wilkau-Haßlau
Telefon (0375) 6910-331

Herr Steinert
Raum 214
Poststraße 1
08112 Wilkau-Haßlau
Telefon (0375) 6910-330


Formulare

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