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Namenserklärungen


Allgemeine Informationen

Achtung! Für die Bearbeitung von Anliegen im Standesamt ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig! Bitte melden Sie sich telefonisch bei der Standesbeamtin an.

 

Die namensrechtlichen Erklärungen können in allen Standesämtern beurkundet werden. Sie werden wirksam, wenn sie das zuständige Standesamt förmlich entgegennimmt. 

 

Folgende Erklärungen können vorgenommen werden:

  • Erklärung der Reihenfolge der Vornamen (Vornamenssortierung)

  • Nachträgliche Bestimmung der Namensführung von Ehegatten

    • Nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens

    • Hinzufügen oder Widerruf eines Begleitnamens zum Ehenamen

    • Wiederannahme eines Namens nach Auflösung der Ehe

  • Namensänderung bei Kindern

    • Namensänderung durch Eheschließung der Eltern

    • Erteilung des Familiennamens des nicht sorgeberechtigten Elternteils

    • Neubestimmung des Geburtsnamens nach gemeinsamer Sorge

    • Erteilung eines Ehenamens (Einbenennung)

  • Namenserklärungen für Spätaussiedler, Vertriebene, anerkannte Flüchtige oder zur Einbürgerung

 

Nähere Informationen zu den einzelnen Erklärungen sowie den Gebühren erfragen Sie bitte beim Standesamt oder vorab telefonisch.


Ansprechpartner

Melde-, Pass- und Personenstandswesen
Poststraße 1
08112 Wilkau-Haßlau

Frau Fritzsche
Raum 215
Poststraße 1
08112 Wilkau-Haßlau
Telefon (0375) 6910-332