Stundung
Allgemeine Informationen
Als Stundung wird die Fälligkeit einer Zahlung auf einen Zeitpunkt in der Zukunft verschoben. Eine Stundung kann beantragt werden, wenn ein Schuldner einer Zahlung nicht fristgerecht nachkommen kann.
Ansprechpartner
Stadtkasse und BuchhaltungPoststraße 1
08112 Wilkau-Haßlau
Formulare
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