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Stundung


Allgemeine Informationen

Als Stundung wird die Fälligkeit einer Zahlung auf einen Zeitpunkt in der Zukunft verschoben. Eine Stundung kann beantragt werden, wenn ein Schuldner einer Zahlung nicht fristgerecht nachkommen kann.


Ansprechpartner

Stadtkasse und Buchhaltung
Poststraße 1
08112 Wilkau-Haßlau

Formulare

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