Anmeldung / Abmeldung / Ummeldung des Nebenwohnsitzes
Allgemeine Informationen
Achtung! Für die Bearbeitung von Anliegen im Einwohnermeldeamt ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig! Bitte nutzen Sie das Online-Buchungssystem oder melden sich telefonisch.
Anmeldung
Wer eine Nebenwohnung gem. § 12 (3) Bundesmeldegesetz bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach tatsächlichem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Für die Anmeldung einer Wohnung ist die persönliche Vorsprache mit dem Personaldokument und die Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung erforderlich.
Für Familien kann ein volljähriges Mitglied den Meldevorgang vornehmen und das Anmeldeformular unterschreiben. Wenn ein minderjähriges Kind zu einem Elternteil zieht bzw. nur mit einem Elternteil umzieht, beide Elternteile jedoch sorgeberechtigt sind, ist eine Zustimmung darüber von dem anderen Sorgeberechtigten einzuholen und vorzulegen (Formular s. unten).
Die meldepflichtige Person kann sich bei allen Handlungen und Erklärungen im Zusammenhang mit der Anmeldung einer Wohnung durch eine bevollmächtigte Person unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen (von der vertretenen Person unterschriebenes Anmeldeformular und Vollmacht – s. Formulare) vertreten lassen. Die Vorlage einer Vorsorgevollmacht (im Original) ist ausreichend, wenn sie melderechtliche Angelegenheiten oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfasst. Die Ausweisdokumente müssen im Original vorliegen. Kopien sind nicht zulässig.
Bei Bezug eines Eigentumsobjektes (Einfamilienhaus oder Eigentumswohnung) wird statt der Wohnungsgeberbestätigung ein Eigentumsnachweis (bspw. Kaufvertrag oder Grundbuchauszug) benötigt. Ziehen in das Objekt Personen ein, welche nicht Eigentümer sind, wird für diese Personen eine Wohnungsgeberbestätigung benötigt.
Abmeldung
Ihren Nebenwohnsitz müssen Sie dann abmelden, wenn Sie diesen nicht mehr nutzen. Diesen können Sie bei der Meldebehörde des Nebenwohnsitzes oder bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes abmelden.
Notwendige Unterlagen
Anmeldung Zweitwohnsitz:
Personalausweis oder Reisepass oder Kinderreisepass
Wohnungsgeberbestätigung bzw. Eigentumsnachweis
evtl. Zustimmungserklärung des Sorgeberechtigten
Vollmacht und Anmeldeformular oder Generalvollmacht mit Aufenthaltsbestimmung
Abmeldung:
Personalausweis oder Reisepass oder Kinderreisepass
evtl. Zustimmungserklärung des Sorgeberechtigten
Bearbeitungsdauer
15 MinutenGebühren
Die Leistung ist gebührenfrei.
Ansprechpartner
Melde-, Pass- und PersonenstandswesenPoststraße 1
08112 Wilkau-Haßlau
Herr Steinert
Raum 214
Poststraße 1
08112 Wilkau-Haßlau
(0375) 6910-330
Frau K. Mehlhorn
Raum 214
Poststraße 1
08112 Wilkau-Haßlau
(0375) 6910-331




