• Start
  • » Babybegrüßungsgeld

Babybegrüßungsgeld

Allgemeine Informationen

Die Beantragung ist bis zum 14. Lebensmonat möglich.

Notwendige Unterlagen
  • Nachweisheft über frühkindliche Untersuchungen U1 bis U6
  • Quittierungen über erbrachte Sachwerte zur Baby- und Kleinkindausstattung
  • Nachweis über den Hauptwohnsitz in unserer Stadt
Ansprechpartner
Bildung/Jugend/Soziales
Poststraße 1
08112 Wilkau-Haßlau
Frau Günther
102
Poststraße 1
08112 Wilkau-Haßlau
Telefon (0375) 6910-221

Formulare
Übersicht
Merkblätter
Hinweise zur Beantragung