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Beurkundung Vater-/Mutterschaftsanerkennung

Allgemeine Informationen

Wenn die Mutter bei der Geburt ihres Kindes verheiratet ist, ist der Ehemann automatisch der Vater des Kindes. In diesem Fall muss keine Vaterschaftsanerkennung erfolgen.

 

Wenn die Mutter bei der Geburt ihres Kindes ledig, rechtskräftig geschieden oder verwitwet ist, muss der Vater die Vaterschaft anerkennen, um auf der Geburtsurkunde eingetragen zu werden. Eine Vaterschaftsanerkennung bedarf der Zustimmung der Kindesmutter. Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung können beim Jugendamt, gegenüber einem Notar oder beim Standesamt erklärt werden. Eine persönliche Vorsprache ist zwingend erforderlich.

 

Sind Mutter oder Vater des Kinds minderjährig, so bedarf es für ihre Anerkennung der Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter.
 

Notwendige Unterlagen
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass beider Elternteile

  • Geburtsurkunde der Mutter und des Vaters

  • Mutterpass bei Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt bzw. Geburtsurkunde des Kindes bei Vaterschaftsanerkennung nach der Geburt

     

Kosten
  • 30,00 €

  • bar / EC / Kreditkarte VISA o. Mastercard / Debitkarte / Google Pay / Apple Pay

Ansprechpartner
Melde-, Pass- und Personenstandswesen
Poststraße 1
08112 Wilkau-Haßlau
Frau Fritzsche
215
Poststraße 1
08112 Wilkau-Haßlau
Telefon (0375) 6910-332