Fundbüro

Allgemeine Informationen

Sie haben einen Gegenstand verloren, dann melden Sie dies bitte im Rahmen einer Verlustanzeige dem Fundbüro in der Stadtverwaltung Wilkau-Haßlau unter Verwendung des dazugehörigen Formulars "Verlustanzeige". Wenn sich ein Finder der Fundsache, auf die Ihre Beschreibung passt, bei uns meldet, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.

 

Oder gar etwas gefunden?
Sollten Sie einen Gegenstand im Stadtgebiet Wilkau-Haßlau finden und an sich nehmen, müssen Sie diesen dem Fundbüro der Stadt melden. Nutzen Sie dazu bitte das Formular "Fundanzeige".

 

Fristen

Die Verwahrung der Fundgegenstände erfolgt für die Dauer von 6 Monaten ab dem Tag der Fundanzeige. Werden die Fundsachen innerhalb dieser Frist nicht vom Eigentümer abgeholt und hat der Finder sein Recht auf Eigentumserwerb nicht geltend gemacht, geht die Fundsache an die Stadt über. Lebens- und Genussmittel, Medikamente und Chemikalien werden sofort entsorgt.

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen

bei Abholung einer Fundsache:

  • Personaldokumente
  • Eigentumsnachweis, z. B. Kaufvertrag, Kassenbeleg, Zweitschlüssel, Fotos
  • Gegenstandsbeschreibung
  • bei Erteilung von Bescheinigungen im Versicherungsfall: gegebenenfalls Vordruck der Versicherung
  • gegebenenfalls Bestätigung der Diebstahlsanzeige der Polizei
Ansprechpartner
Allgemeine Verwaltung
Poststraße 1
08112 Wilkau-Haßlau
Frau Hein-Krämer
300
Poststraße 1
08112 Wilkau-Haßlau
Telefon (0375) 6910-121

Formulare
Übersicht