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Namenserklärungen

Allgemeine Informationen

Die namensrechtlichen Erklärungen können in allen Standesämtern beurkundet werden. Sie werden wirksam, wenn sie das zuständige Standesamt förmlich entgegennimmt. 

 

Folgende Erklärungen können vorgenommen werden:

  • Erklärung der Reihenfolge der Vornamen (Vornamenssortierung)

  • Nachträgliche Bestimmung der Namensführung von Ehegatten

    • Nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens

    • Hinzufügen oder Widerruf eines Begleitnamens zum Ehenamen

    • Wiederannahme eines Namens nach Auflösung der Ehe

  • Namensänderung bei Kindern

    • Namensänderung durch Eheschließung der Eltern

    • Erteilung des Familiennamens des nicht sorgeberechtigten Elternteils

    • Neubestimmung des Geburtsnamens nach gemeinsamer Sorge

    • Erteilung eines Ehenamens (Einbenennung)

  • Namenserklärungen für Spätaussiedler, Vertriebene, anerkannte Flüchtige oder zur Einbürgerung

 

Nähere Informationen zu den einzelnen Erklärungen sowie den Gebühren erfragen Sie bitte beim Standesamt oder vorab telefonisch.

Ansprechpartner
Melde-, Pass- und Personenstandswesen
Poststraße 1
08112 Wilkau-Haßlau
Frau Fritzsche
215
Poststraße 1
08112 Wilkau-Haßlau
Telefon (0375) 6910-332