Digitales Lichtbild wird Pflicht ab 01.05.2025
Die Regelungen zum digitalen Lichtbild aus dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 3. Dezember 2020 (BGBl. I 2020, Nummer 60 vom 11. Dezember 2020, Seite 2744 ff.) werden zum 1. Mai 2025 in Kraft treten.
Das heißt: Ab dem 01.05.2025 wird das digitale Lichtbild bei Neubeantragungen für Personalausweise und Reisepässe Pflicht. Bürger können weiterhin bei einem Fotografen ihrer Wahl ein Lichtbild erstellen lassen. Der Fotograf lädt dieses Bild in eine digitale Cloud hoch, worauf die Meldestelle während der Ausweis- bzw. Passbeantragung zugreifen kann. Dafür erhält der Beantragende einen ausgedruckten per QR-Code, den er in der Meldestelle vorlegt.
Der QR-Code kann für mehrere Dokumente genutzt werden und hat eine Gültigkeit von sechs Monaten. Weitere Informationen dazu erhalten Sie von Ihrem Fotografen. Weiterhin gilt: Auch das digitale Lichtbild muss biometrisch sein. (Gesichtszüge von der Kinnspitze bis zum Haaransatz sowie die linke und die rechte Gesichtshälfte deutlich zeigen, das Gesicht darf nicht kleiner als 32 mm und nicht größer als 36 mm sein. Das Gesicht muss auf dem Foto zentriert sein.)
Digitale Lichtbilder können zum aktuellen Stand ab dem 01. Mai 2025 nicht im Rathaus aufgenommen werden. Bitte suchen Sie einen Fotografen auf. Im Rahmen einer gesetzlichen Übergangsphase werden analoge Passbilder noch bis zum 31.07.2025 akzeptiert. Sie erhalten weiterhin den Personalausweis und Reisepass nach dem aktuellen, gesetzlichen Standard.
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