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Ihre Meldebehörde informiert: Übergangsfrist zum Digitalen Lichtbild endet

Die Regelungen zum digitalen Lichtbild aus dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 3. Dezember 2020 (BGBl. I 2020, Nummer 60 vom 11. Dezember 2020, Seite 2744 ff.) sind zum 1. Mai 2025 in Kraft getreten.


Seitdem ist ein Digitales Lichtbild bei der Neubeantragung von Personalausweisen und Reisepässen Pflicht. Im Rahmen einer gesetzlichen Übergangsphase werden analoge Passbilder noch bis zum 31.07.2025 akzeptiert. Diese Frist endet nun. 

 

Wir bitten um Beachtung, dass Sie ab dem 01.08.2025 verpflichtet sind, bei der Neubeantragung von Ausweis- und Passdokumenten ein Digitales Lichtbild durch den Fotografen an die Meldebehörde übermitteln zu lassen. Der Fotograf stellt Ihnen einen QR-Code aus, mit dem die Meldebehörde das Lichtbild aus einer Cloud abrufen kann.

 

Analoge also entwickelte Passbilder werden, auch wenn sie nicht älter als 6 Monate sind, nicht mehr von der Meldebehörde weiterverarbeitet! Aus technischen Gründen ist vorerst keine Fotoaufnahme im Rathaus möglich.

 

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Wilkau-Haßlau
Mo, 07. Juli 2025

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