Ihre Meldebehörde informiert: Digitales Lichtbild verpflichtend
Die Regelungen zum digitalen Lichtbild aus dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 3. Dezember 2020 (BGBl. I 2020, Nummer 60 vom 11. Dezember 2020, Seite 2744 ff.) sind zum 1. Mai 2025 in Kraft getreten.
Seitdem ist ein Digitales Lichtbild bei der Neubeantragung von Personalausweisen und Reisepässen Pflicht. Im Zuge einer Übergangsfrist konnten bisher noch analoge Lichtbilder verarbeitet werden. Mit 01.08.2025 sind Meldebehörden verpflichtet, bei der Neubeantragung von Ausweis- und Passdokumenten ausschließlich Digitale Lichtbilder zu verarbeiten. Dafür suchen Sie einen Fotograf Ihrer Wahl auf, der Ihnen einen QR-Code ausstellt. Mit diesem kann die Meldebehörde das Lichtbild aus einer Cloud abrufen.
Analoge also entwickelte Passbilder werden, auch wenn sie nicht älter als 6 Monate sind, nicht mehr von der Meldebehörde weiterverarbeitet! Aus technischen Gründen ist vorerst keine Fotoaufnahme im Rathaus möglich.





