Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Bürgermeister am 23.08.2026
Jede/r Wahlberechtigte hat das Recht, Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer/ seiner Person eingetragenen Daten zu überprüfen. Die Einsicht kann nur im Zeitraum vom 03.08.2026 bis 07.08.2026 während der Öffnungszeiten des Rathauses im Einwohnermeldeamt, Zi. 214, Poststr. 1, 08112 Wilkau-Haßlau erfolgen.
Die Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zur Bürgermeisterin/ zum Bürgermeister am 23.08.2026 wurde am 10.07.2026 unter Amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht.






