Reisepass
Allgemeine Informationen
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr muss der Reisepass durch die Sorgeberechtigten beantragt werden. Zur Beantragung ist das persönliche Erscheinen aller Sorgeberechtigten sowie des Kindes zwingend erforderlich. Bei gemeinsamen Sorgerecht sind beide Parteien zur Zustimmung des Antrages durch Unterschrift verpflichtet.
- Gültigkeit 6 Jahre bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
- Gültigkeit 10 Jahre ab vollendetes 24. Lebensjahr
- Informationen zu Einreisebestimmungen erhalten Sie über das Auswärtige Amt
Notwendige Unterlagen
- aktueller Personalausweis oder Reisepass (auch abgelaufene)
- Geburtsurkunde, Eheurkunde oder Stammbuch
- aktuelles, biometrisches Passbild (nicht älter als 6 Monate)
Kosten
- bis vollendetes 24. Lebensjahr 37,50€ (Express 69,50€)
- ab vollendetes 24. Lebensjahr 60,00€ (Express 91,00€)
- bar / EC
Ansprechpartner
Sachgebiet Melde-, Pass- und PersonenstandswesenPoststraße 1
08112 Wilkau-Haßlau

Frau Kadur
Raum 214
Poststraße 1
08112 Wilkau-Haßlau (0375) 6910-330
Frau K. Mehlhorn
Raum 214
Poststraße 1
08112 Wilkau-Haßlau (0375) 6910-331