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Reisepass


Allgemeine Informationen

Achtung! Für die Bearbeitung von Anliegen im Einwohnermeldeamt ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig! Bitte nutzen Sie das Online-Buchungssystem oder melden sich telefonisch.

 

Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr muss der Reisepass durch die Sorgeberechtigten beantragt werden. Zur Beantragung ist das persönliche Erscheinen aller Sorgeberechtigten sowie des Kindes zwingend erforderlich. Bei gemeinsamen Sorgerecht sind beide Parteien zur Zustimmung des Antrages durch Unterschrift verpflichtet.

  • Gültigkeit 6 Jahre bis zum vollendeten 24. Lebensjahr

  • Gültigkeit 10 Jahre ab vollendetes 24. Lebensjahr

 

Bitte beachten Sie, dass Sie auch zur Abholung des Dokuments persönlich bei uns erscheinen müssen. Nach der Beantragung des Reisepasses erhalten Sie keine Abholbenachrichtigung. Sie haben jedoch die Möglichkeit, eine E-Mail-Adresse hinterlegen zu lassen, über die Sie benachrichtigt werden, sobald der Reisepass vorliegt. Bis zur Abholung müssen Sie mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 4 - 6 Wochen rechnen. Sie können sich auch telefonisch in der Meldebehörde erkundigen, ob Ihr Dokument bereits eingegangen ist. Eine Abholbenachrichtigung per Brief ist nicht möglich. Die Abholung des Reisepasses für Kinder unter 18 Jahren ist nur durch einen gesetzlichen Vertreter möglich. Das Kind muss bei Abholung nicht anwesend sein.

 

Bitte beachten Sie, dass ab dem 01.01.2024 veränderte Regelungen zum Reisepass bei Kindern bestehen. Der Kinderreisepass mit einer Gültigkeit von 1 Jahr wird dann nicht mehr ausgestellt bzw. verlängert. Kinder benötigen somit einen regulären Reisepass.

 

  • Informationen zu Einreisebestimmungen erhalten Sie über das Auswärtige Amt


Rechtsgrundlagen

 

Digitales Lichtbild:

Das digitale Lichtbild ist bei Neubeantragungen für Personalausweise und Reisepässe Pflicht. Es wird über eine Cloud mit der Meldestelle ausgetauscht. Fotos können nicht im Rathaus aufgenommen werden! Bitte suchen Sie einen Fotografen auf. Analoge Bilder dürfen nicht mehr verarbeitet werden.


Notwendige Unterlagen

  • aktueller Personalausweis oder Reisepass (auch abgelaufene)

  • Geburtsurkunde, Eheurkunde oder Stammbuch

  • aktuelles, biometrisches Passbild (nicht älter als 6 Monate)


Bearbeitungsdauer

15 Minuten

Gebühren

  • bis vollendetes 24. Lebensjahr 37,50€ (Express 69,50€)

  • ab vollendetes 24. Lebensjahr 70,00€ (Express 102,00€)

  • bar / EC / Kreditkarte VISA o. Mastercard / Debitkarte / Google Pay / Apple Pay


Ansprechpartner

Melde-, Pass- und Personenstandswesen
Poststraße 1
08112 Wilkau-Haßlau

Herr Steinert
Raum 214
Poststraße 1
08112 Wilkau-Haßlau
Telefon (0375) 6910-330

Frau K. Mehlhorn
Raum 214
Poststraße 1
08112 Wilkau-Haßlau
Telefon (0375) 6910-331


Merkblätter

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).