Blick von der Culitzscher Straße in Richtung Culitzsch | zur StartseiteWohnbebauung in Haßlau, im Hintergrund die Talbrücke der A72 | zur StartseiteDie Autobahnbrücke über der Kirchberger Straße | zur StartseiteBlick von der Bastei auf die Bebabuung der verlängerten Rudolf-Breitscheid-Straße | zur StartseiteBlick vom WiHa-Dukt auf die Mulde mit der Muldenbrücke im bunten Herbstlaub | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Fundbüro

Sie haben etwas verloren?
Sie haben einen Gegenstand verloren, dann melden Sie dies bitte im Rahmen einer Verlustanzeige dem Fundbüro in der Stadtverwaltung Wilkau-Haßlau unter Verwendung des dazugehörigen Formulars "Verlustanzeige".
Wenn sich ein Finder der Fundsache, auf die Ihre Beschreibung passt, bei uns meldet, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.

 

Oder gar etwas gefunden?
Sollten Sie einen Gegenstand im Stadtgebiet Wilkau-Haßlau finden und an sich nehmen, müssen Sie diesen dem Fundbüro der Stadt melden. Nutzen Sie dazu bitte das Formular "Fundanzeige".


Erforderliche Unterlagen bei Abholung einer Verlustsache

  • Personaldokumente
  • Eigentumsnachweis, z. B. Kaufvertrag, Kassenbeleg, Zweitschlüssel, Fotos
  • Gegenstandsbeschreibung
  • bei Erteilung von Bescheinigungen im Versicherungsfall: gegebenenfalls Vordruck der Versicherung
  • gegebenenfalls Bestätigung der Diebstahlsanzeige der Polizei


Fristen

Die Verwahrung der Fundgegenstände erfolgt für die Dauer von 6 Monaten ab dem Tag der Fundanzeige. Werden die Fundsachen innerhalb dieser Frist nicht vom Eigentümer abgeholt und hat der Finder sein Recht auf Eigentumserwerb nicht geltend gemacht, geht die Fundsache an die Stadt über. Lebens- und Genussmittel, Medikamente und Chemikalien werden sofort entsorgt.


Kosten (Gebühren) 
kostenlos


Rechtsgrundlage